Scheidungsimmobilie

Verkauf bei Trennung oder Scheidung

Scheidung – und was wird aus der Immobilie?


Trennen sich zwei Menschen, steht sofort auch die Frage nach der gemeinsamen Immobilie im Raum. Niemand verlässt gern zwangsläufig seine liebgewonnenen vier Wände. Wir finden aufgrund unserer langjährigen Erfahrung in dieser kritischen Situation mit viel Feingefühl eine für beide Seiten zufriedenstellende Lösung. Wir bewahren uns dabei absolute Neutralität und verfolgen ein klares Ziel: Beide Parteien sollen auf ihren Neustart in die weitere Zukunft mit einer angenehmen Wohnsituation gut vorbereitet sein.


Gerne besprechen wir von WOHNWÜNSCHE auch alles in Einzelterminen mit dem jeweiligen Ex-Partner, um für eine erfolgreiche Vermittlung unpassende Streitsituationen vermeiden zu können. Die verkaufsrelevanten Ergebnisse der jeweiligen Gespräche teilen wir Ihnen dann in einer an beide Parteien gerichtete Email mit, um unsere Neutralität zu wahren und um zu Belegen, dass das Vorgehen der gemeinsamen Absprache entspricht.


Sind sich beide Partner einig, dass sie sich beide von der gemeinsamen Immobilie trennen wollen, kann auch direkt der  gemeinsame Verkauf angestrebt werden. Der Verkaufserlös wird anschließend entsprechend der bestehenden Eigentumsverhältnisse aufgeteilt. 


Nutzen Sie das Trennungsjahr


In manchen Fällen ist es durchaus sinnvoll, mit dem Verkauf der gemeinsamen Immobilie bereits während des Trennungsjahres zu beginnen – das ist ohne Probleme möglich. Der Vorteil für die Ehepartner: Das erlöste Kapital kann im laufenden Scheidungsverfahren bereits genutzt werden, um gegenseitige Ansprüche zu bedienen oder auch die Verfahrenskosten abzudecken.



Wir versichern Ihnen größtmögliche Diskretion und unsere absolute Neutralität.

Sprechen Sie uns an, wir sind sehr gerne für Sie da.


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